Kurz-Exposé zu Objekt Ref. 1259

 

Eckdaten
Wohnen mit beeindruckender Aussicht in bester Lage von Tübingen
Objektart: Haus
Lage: 72076 Tübingen

frei ab: sofort
Baujahr: 1960
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Endenergiebedarf: 269,3 kWh/(m²*a)
Wesentliche Energieträger: Öl
Energieeffizienz: H
Grundstück ca.: 586 m²
Wohnfläche ca.: 225 m²
Zimmer: 11
Stellplatz/Garage: Garage
Anzahl der Plätze: 2

Kaufpreis: 880.000,00 €
Käuferprovision: 3,57% inkl.19%MwSt.

Ihr Ansprechpartner:  Claudia Faas 07472 - 28 30 790 od. 0172 - 9322356

Weitere Details finden Sie unter www.muellerimmo-exklusiv.de

 

 Objektdaten

In begehrter und gefragter Wohnlage, dürfen wir Ihnen dieses teilentkernte Wohnhaus mit beeindruckender Aussicht anbieten.
Mit viel Grün umgeben und dadurch blickgeschützt, eine kleine Oase direkt Tübingen.
Vieles ist veränderbar aber nie die Lage, sie entscheidet über den zukünftigen Wert und die Begehrlichkeit.
Bei diesem Objekt steht die Lage sicher ausser Frage, die Immobilie selbst können Sie ganz nach Ihrem Anspruch und Geschmack sanieren und zu Ihrem neuen Domizil umgestalten.

Ursprünglich wurde die Immobilie von einem Architekten erbaut und nachträglich teilweise verändert, zum Eigenbedarf als Wohnhaus mit Büro.
Die derzeitigen Eigentümer haben im Jahr 2021 ein Baugesuch mit den geplanten Umbaumaßnahmen fertigen lassen, genehmigt 2022 in vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
Dieses Baugesuch wird beim Kauf dem Erwerber übergeben und bietet diesem bei Bedarf eine Zeit-und Kostenersparnis.

Die Flächenangaben im Exposé beziehen sich auf die Angaben im neuen Baugesuch, darin ist die ursprüngliche Wohnfläche mit ca.225m² und die Nutzfläche mit ca.15m² vermerkt. Die Wohnfläche nach dem Umbau würde ca.265m² betragen und die Nutzfläche ca.11m².

Das Haus verfügt über einen sep. Eingang im Untergeschoss sowie einen weiteren Eingang im Dachgeschoss, dieser ist über eine Aussentreppe zugängig. Untergeschoss und Erdgeschoss sind über ein Treppenhaus miteinander verbunden.

Die Aufteilung der Geschosse ist derzeit noch wie folgt:

Untergeschoss:
Flur mit 3 Zimmern zur Straßenseite, rechter Seite Kellerräume mit z. B. Gaszähler, Öl-Heizung Bj.1988

Erdgeschoss:
Flur, 6 Zimmer wie z.B. ein grosses Gartenzimmer mit Kamin und angrenzender Terrasse sowie der weiteren Terrasse auf der Hausrückseite, Esszimmer mit ebenfalls Zugang zur Terrasse, offener Küchenbereich, Bad, Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, grosses Zimmer in Split-Level Optik, ein Zimmer mit rundem Durchbruch in der Decke zum Dachgeschoss für eine evtl. Wendeltreppe.

Dachgeschoss/ehemaliges Büro:
Eingang/Garderobe offen zum Bürobereich, zwei weitere Zimmer (eines davon mit dem erwähnten Durchbruch zum Erdgeschoss), kleines Bad, kleiner Küchenbereich.
Laut neuem Baugesuch wurde eine 3 Zi.- Einheit mit offener Küche, Bad, zwei Zimmern und einem vergrösserten Wohnbereich durch Einbau einer Dachgaube geplant. Ebenfalls vorgesehen war ein Steg, der eines der Zimmer zu einer Terrasse auf der Rückseite verbunden hätte.

Im Zugangsbereich, angrenzend dem Gehweg, befinden sich zwei Garagen und der geplante Fahrrad-und Müllunterstellplatz.

Lage:
Das Objekt befindet sich in ruhiger und doch zentrumsnaher Lage von Tübingen. In direkter Nähe erreichen
Sie die Bushaltestelle für den Stadtverkehr. Restaurants, Cafés, Bäckereien, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden und in Kürze erreichbar, auch mehrere Grün- und Parkanlagen, Bibliotheken, Bars, Fitnessstudios und
Museen etc.

 Weitere Fakten zum Objekt

teilentkernt und sanierungsbedürftig
zwei Garagen
ca.1975 wurde anstelle des gen. offenen Sitzplatzes ein Gartenzimmer mit offenem Kamin eingebaut
Baugesuch mit den geplanten Umbaumaßnahmen wird dem Erwerber zum Kauf ausgehändigt
Küchen-und Badezimmereinbauten sind nicht mehr vorhanden
Die ersichtliche Öl-Heizung ist von ca. 1988
2022 wurde der Heizöltank geprüft
Ein Gasanschluss liegt ebenfalls im Haus

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, bei denen die vollständige Adresse und Telefonnummer angegeben ist. Bei Interesse an der Immobilie füllen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite aus.

Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer bzw. einem beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die im Exposé ausgewiesene Provision berechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis und ist bei notariellem Kaufvertragsabschluss verdient und vom Käufer an Müller Immobilien GbR zur sofortigen Zahlung fällig. Der Makler kann auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig sein. Der Maklervertrag kommt durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit bzw. dem Objektnachweis zustande. Ist das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. Die übermittelten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist nicht zulässig und löst gegebenenfalls Provisions- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Nachweise werden freibleibend übermittelt, Zwischenverkauf und -vermietung sind vorbehalten. Flächen- und Maßangaben sind ca. - Werte. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung

Ergänzender Provisionshinweis für Verbraucher:
Seit dem 23.12.2020 gilt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Provisionen die unter dieses Gesetz fallen, werden von uns in Form eines Maklervertrages mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen, wie mit dem Käufer. Wir sind somit auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig.

 Kontaktdaten
Müller Immobilien GbR, 72108 Rottenburg a.N., Königstraße 15
Geschäftsführende Gesellschafter: Stephan Müller, Claudia Faas

E-Mail: info@muellerimmo-exklusiv.de
Internet: www.muellerimmo-exklusiv.de

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Firma Müller Immobilien GbR

 

Der Makler wird die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers behandeln.

Provisionspflicht
Der Makler erhält für die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Vertragsabschlußmöglichkeiten eine Provision zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision ist im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Provisionsfälligkeit
Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-/oder Mietvertrag ist die ortsübliche Vermittlungs- und/oder Nachweisprovision zu bezahlen bzw. die im Angebot ausgewiesene Provision. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Fälligkeitszahlung kann die Maklerfirma unbeschadet weiterer Ansprüche ihren Verzugsschaden in Rechnung stellen. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.

Informationspflicht
Sollte dem Kauf- oder Mietinteressenten das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und die Quelle zu benennen. Teilt er seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklers. Auf eine Vorkenntnis kann er sich nicht mehr berufen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises mitzuteilen.

Vertraulichkeit/Angebote
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweis des Maklers sind vertraulich und nur für den Interessenten/Empfänger persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Andernfalls haftet er - neben weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen - im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen. Daneben behält sich Müller Immobilien für den Fall der Weitergabe die Geltendmachung eines weiteren Schadens (Auslagenersatz etc.) vor.

Haftungsausschluss
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Objekteigentümer (Verkäu-fer/Vermieter) oder Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Die Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich Zwischenvermietung und –verkauf. Flächen- und Maßangaben sind ca.- Werte. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebotsdaten keinerlei Haftung. Alle Angaben sind vom Interessenten/Kunden vor einem Vertragsabschluss mit dem Eigentümer auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Haftungsausschluss gilt auch für Mietangebote.

Doppeltätigkeit
Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

Tipp-, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Sollten einzelne Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Gerichtsstand ist – soweit vereinbar – Firmensitz des Maklers

MÜLLER IMMOBILIEN GbR • 72108 Rottenburg
Geschäftsführende Gesellschafter: Stephan Müller, Claudia Faas

 

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