Kurz-Exposé zu Objekt Ref. 1261

 

Eckdaten
Kleine Single-Einliegerwohnung in ruhiger Wohnlage von Bochingen
Objektart: Wohnung
Lage: 78727 Oberndorf am Neckar-Bochingen

frei ab: 01.06.2024
Nebenkosten: 85,00 €
Kaution: 2 Nettokaltmieten
Baujahr: 1976
Wohnfläche ca.: 27 m²
Zimmer: 1
Stellplatz/Garage: Stellplatz
Anzahl der Plätze: 1

Kaltmiete: 380,00 €
Stellplatzmiete: 25,00 €

Ihr Ansprechpartner:  Claudia Faas 07472 - 28 30 790 od. 0172 - 9322356

Weitere Details finden Sie unter www.muellerimmo-exklusiv.de

 

 Objektdaten

In sehr ruhiger und schöner Wohnlage von Bochingen, dürfen wir Ihnen diese 1-Zimmer-Einliegerwohnung im Untergeschoss für Singles anbieten.
Über einen sep. Eingang auf der Südwest-Seite des Hauses gelangen Sie in den gemeinschaftlichen Flur mit Zugang zur Wohnung.
Direkt nach Betreten der Wohnungstür befinden Sie sich im Wohn-und Schlafzimmer mit hellgrauem Laminatboden.
Von diesem Zimmer erreichen Sie direkt die kleine Küche mit Küchenzeile und im Anschluss das kleine Duschbad mit WC.

Mieterprofil des Vermieters:
Aufgrund der Gegebenheiten möchte der Vermieter nur an eine Einzelperson mit einem geregelten Einkommen vermieten, gerne auch an Rentner. Haustiere sind nicht erlaubt und Nichtraucher erwünscht.

Lage:
Bochingen ist ein Teilort von Oberndorf am Neckar mit guter Anbindung an die Autobahn. Im Ort befindet sich ein Discounter mit Bäcker, zwei weitere Bäckereien, ein Metzger etc.

Der Energieausweis ist in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung vorgelegt.

 Weitere Fakten zum Objekt

Autoabstellplatz im Freien zzgl. 25,- Euro
Nichtraucher erwünscht
Haustierhaltung nicht erlaubt
Öl-ZH
Solar für Brauchwasser
kein Keller vorhanden
Duschbad mit WC und Waschbecken ohne Fenster
Küche mit Anschluss für eine kleine Waschmaschine

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, bei denen die vollständige Adresse und Telefonnummer angegeben ist. Bei Interesse an der Immobilie füllen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite aus.

Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer bzw. einem beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die im Exposé ausgewiesene Provision berechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis und ist bei notariellem Kaufvertragsabschluss verdient und vom Käufer an Müller Immobilien GbR zur sofortigen Zahlung fällig. Der Makler kann auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig sein. Der Maklervertrag kommt durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit bzw. dem Objektnachweis zustande. Ist das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. Die übermittelten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist nicht zulässig und löst gegebenenfalls Provisions- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Nachweise werden freibleibend übermittelt, Zwischenverkauf und -vermietung sind vorbehalten. Flächen- und Maßangaben sind ca. - Werte. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung

 Kontaktdaten
Müller Immobilien GbR, 72108 Rottenburg a.N., Königstraße 15
Geschäftsführende Gesellschafter: Stephan Müller, Claudia Faas

E-Mail: faas@muellerimmo-exklusiv.de
Internet: www.muellerimmo-exklusiv.de

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Firma Müller Immobilien GbR

 

Der Makler wird die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers behandeln.

Provisionspflicht
Der Makler erhält für die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Vertragsabschlußmöglichkeiten eine Provision zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision ist im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Provisionsfälligkeit
Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-/oder Mietvertrag ist die ortsübliche Vermittlungs- und/oder Nachweisprovision zu bezahlen bzw. die im Angebot ausgewiesene Provision. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Fälligkeitszahlung kann die Maklerfirma unbeschadet weiterer Ansprüche ihren Verzugsschaden in Rechnung stellen. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.

Informationspflicht
Sollte dem Kauf- oder Mietinteressenten das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und die Quelle zu benennen. Teilt er seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklers. Auf eine Vorkenntnis kann er sich nicht mehr berufen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises mitzuteilen.

Vertraulichkeit/Angebote
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweis des Maklers sind vertraulich und nur für den Interessenten/Empfänger persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Andernfalls haftet er - neben weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen - im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen. Daneben behält sich Müller Immobilien für den Fall der Weitergabe die Geltendmachung eines weiteren Schadens (Auslagenersatz etc.) vor.

Haftungsausschluss
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Objekteigentümer (Verkäu-fer/Vermieter) oder Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Die Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich Zwischenvermietung und –verkauf. Flächen- und Maßangaben sind ca.- Werte. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebotsdaten keinerlei Haftung. Alle Angaben sind vom Interessenten/Kunden vor einem Vertragsabschluss mit dem Eigentümer auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Haftungsausschluss gilt auch für Mietangebote.

Doppeltätigkeit
Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

Tipp-, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Sollten einzelne Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Gerichtsstand ist – soweit vereinbar – Firmensitz des Maklers

MÜLLER IMMOBILIEN GbR • 72108 Rottenburg
Geschäftsführende Gesellschafter: Stephan Müller, Claudia Faas

 

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